Ensi-Aufsichtsbericht: Schweizer Kernanlagen erfüllen auch 2025 alle Sicherheitsvorgaben

Im Jahr 2025 haben die Kernanlagen in der Schweiz die Sicherheitsvorgaben gemäss den gesetzlichen Bestimmungen erfolgreich eingehalten, wie das Ensi in seiner ersten Bilanz festgestellt hat. Der Schutz der Bevölkerung und des Personals vor radioaktiven Stoffen war zu jeder Zeit gewährleistet.

6. Juli 2026
KKL
Der sicherheitstechnische Zustand der Schweizer Kernanlagen war laut Ensi auch im Jahr 2025 gut.
Quelle: KKL

Der sicherheitstechnische Zustand der Kernkraftwerke (KKW) Beznau und Leibstadt war gut. Angesichts der noch offenen Bewertung der Befunde am Speisewassersystem und des verlängerten Stillstands verzichtet das das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) für das Kernkraftwerk (KKW) Gösgen auf eine zusammenfassende Beurteilung.

Im Jahr 2025 verzeichneten die Schweizer Kernanlagen 43 meldepflichtige Vorkommnisse (36 im Vorjahr). 42 hatten eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit: Die Vorkommnisse wurden der Stufe 0 der internationalen Ereignisskala Ines zugeordnet. Ein Ereignis, nämlich die Abweichung der Beladung eines Transport- und Lagerbehälters des KKW Leibstadt, hat das Ensi der Stufe 1 (Anomalie) der Ines-Skala zugeordnet.

Die Vorkommnisse verteilen sich wie folgt auf die Kernanlagen:

  • 8 Vorkommnisse im KKW Beznau 1
  • 5 Vorkommnisse im KKW Beznau 2
  • 18 Vorkommnisse im KKW Gösgen
  • 6 Vorkommnisse im KKW Leibstadt
  • 3 Vorkommnisse im Paul Scherrer Institut (PSI)
  • 2 Vorkommnisse im Zentralen Zwischenlager Würenlingen
  • 1 Vorkommnis an der École Polytechnique Fédérale de Lausanne
  • kein Vorkommnis im KKW Mühleberg (in der Stilllegung)

Beim KKW Gösgen wurde im Berichtsjahr aufgrund neuer Berechnungsmethoden eine mögliche Auslegungsschwachstelle im Speisewassersystem entdeckt. Das KKW Gösgen musste nachweisen, dass es den Störfall «Bruch einer Speisewasserleitung» nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik beherrscht. Dies führte zu einem längeren Stillstand.

Im Berichtsjahr wurden keine unzulässigen Abgaben radioaktiver Stoffe aus den Schweizer Kernanlagen registriert. Die Abgaben lagen deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte.

Im Jahr 2024 reichte die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra, die Rahmenbewilligungsgesuche ein für ein geologisches Tiefenlager im Standortgebiet Nördlich Lägern und eine Brennelementverpackungsanlage in Würenlingen. Das Ensi hat im Auftrag des Bundesamts für Energie (BFE) bis Februar 2025 eine Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen durchgeführt und Nachforderungen gestellt. Im Mai 2025 reichte die Nagra das überarbeitete Gesuch für die Brennelementverpackungsanlage und im Juni dasjenige für das Tiefenlager ein. Damit begann für das Ensi die Detailprüfung der Unterlagen.

Quelle

N.E. nach Ensi, 29. Juni 2026

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft